Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen Heidi Gertrude Bisinger (im Folgenden kurz „Hackerglas“) und Verbrauchern sowie Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich der Waren und Werkleistungen von Hackerglas in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Website http://www.hackerglas.at abrufbar ist.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass Hackerglas nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss Hackerglas ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens Hackerglas nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
    Gegenstand des Vertrages sind die unter anderem elektronisch angebotenen Waren/Produkte und Verglasungen.

Alle Angebote und Preisangaben sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen.

Das Absenden der vom Kunden bestellten Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung bzw.
Auftragsbestätigung bewirkt den Vertragsabschluss.

Kunden sind an ihr Vertragsangebot eine Woche gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht
(Rücktrittsrecht) für Verbraucher bleibt davon unberührt.

Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.

  1. Preise
    Alle von Hackerglas genannten Preise für Verbraucher sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Unternehmer exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Nicht enthalten sind die anfallenden Liefer- und Versandkosten. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.

Hackerglas ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energietransporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Mitarbeiterlöhne etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von Hackerglas angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises oder Werklohnes orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex bzw. dem Baukostenindex sowie hinsichtlich der Löhne der Tariflohnindex.
Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert.

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Versandkosten.

Die Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Diese werden bei der Bestellung auf dem Angebot gesondert ausgewiesen. Die Versandkosten werden pro Bestellung ausgewiesen.

  1. Zahlungsmodalitäten
    Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Bei Zahlungsverzug ist Hackerglas berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt.
Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für Hackerglas entstehende
Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
waren und angemessen sind.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen
gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

  1. Lieferung und Übernahme
    Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin schriftlich zugesagt wurde.

Bei Liefer- oder Fertigstellungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von Hackerglas nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer
Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist Hackerglas berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.

Lieferungen ins Ausland sind möglich, jedoch hat der Käufer dabei - insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land - alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen.
Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten.

Verweigert der Kunde die Annahme, so ist Hackerglas von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten.

Im Fall der Verzögerung der Leistung durch Hackerglas ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt überdies: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

Für den Fall eines ungerechtfertigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Kunden gebührt Hackerglas dennoch das vereinbarte Entgelt (§ 1168 ABGB). Für B2B-Geschäfte gilt weiters: Eine Anrechnung von Ersparnissen oder Einnahmen aus anderweitigem Erwerb hat nicht stattzufinden.

  1. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
    Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung
    im Eigentum von Hackerglas.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um
Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

Im B2B-Bereich gilt Folgendes: Hackerglas behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.

  1. Gewährleistung und Garantieerklärung für Isolierglas
    Hackerglas leistet Gewähr dafür, dass die übertragenen Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt wurden. Falls Materialien vom Kunden beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung von Hackerglas auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien.

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern Hackerglas nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.

Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist im B2B-Geschäft beträgt in allen Fällen ein Jahr. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird beim B2B-Geschäft ausgeschlossen, dh der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Kunden durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten.

Regressforderungen auf Grundlage des PHG (Produkthaftungsgesetz) gegen Hackerglas sind ausgeschlossen. Kunden verzichten auf sämtliche ihnen auf Grundlage des § 12 PHG zukommenden Rechte gegen Hackerglas, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Hackerglas verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Der Hersteller des Isolierglases garantiert für einen Zeitraum von zwei Jahren – gerechnet vom
Zeitpunkt der Lieferung ab Werk des Herstellers – dafür, dass sich zwischen den Scheiben kein
wie immer gearteter Beschlag bildet, der eine einwandfreie Durchsicht beeinträchtigt.
Diese Garantie verpflichtet nur zum kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Isolierglaselemente. Das
Ausglasen schadhafter Isolierglaselemente sowie das Einglasen der Ersatzelemente gehen zu Lasten des
Kunden. Hackerglas verpflichtet sich, die Verglasungsvorschriften der Isoliererzeugung einzuhalten und die Arbeiten gegen angemessenes Entgelt durchzuführen. Voraussetzung für obig angeführte Garantieleistung ist eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung des Rahmens und des Dichtungsmaterials durch den Kunden.

Beim Abschluss eines Vertrages über Ganzglasduschen sowie Ganzglasanlagen ist ebenso eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung durch den Kunden vorzunehmen. Es sind die Scharniere und der Schließmechanismus fortlaufend zu kontrollieren.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Risiko eines Spontanbruches bei einem Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) gegeben ist. Der Heat-Soak-Test kann dieses Spontanbruchrisiko beseitigen. Auf Verlangen des Kunden kann ein solcher Test durchgeführt werden, allerdings ist dieser kostenpflichtig.

  1. Widerruf/Rücktrittsrecht
    Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes von Hackerglas iSd FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und wird gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, Hackerglas mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf ist zu adressieren an:

Heidi Gertrude Bisinger, Inh. Hackerglas
Straden 27, 8345 Straden
office@hackerglas.at

Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat Hackerglas die vom Kunden geleisteten Zahlungen
einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto
rückzuerstatten und hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch
binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann von Hackerglas
so lange verweigert werden, bis die Waren zurückerhalten wurden bzw. der Nachweis vorliegend ist,
dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt.

Die Waren sind an folgende Adresse rückzuübermitteln:

Heidi Gertrude Bisinger, Inh. Hackerglas
Straden 27, 8345 Straden

Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, Vertragsgegenstand sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).

Unternehmerischen Kunden kommt überhaupt kein Rücktrittsrecht zu.

  1. Datenschutz
    Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

Hackerglas macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Hackerglas automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

  1. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist der Sitz von Hackerglas.

Vertragssprache ist Deutsch.

Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag
entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von Hackerglas sachlich zuständige Gericht ausschließlich
örtlich zuständig.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.

  1. Schlussbestimmungen
    Im B2B-Geschäft bedürfen sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen,
    Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte zu ihrer
    Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.